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   BVerwG, 02.12.1977 - IV C 55.75   

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BVerwG, 02.12.1977 - IV C 55.75 (https://dejure.org/1977,462)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1977 - IV C 55.75 (https://dejure.org/1977,462)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1977 - IV C 55.75 (https://dejure.org/1977,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 132 Nr. 4
    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage und deren Grenzen in der Erschließungsbeitragssatzung [Beleuchtung]; Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einrichtung einer Beleuchtung - Ortssatzung - Erschließungsanlage - Merkmal der endgültigen Herstellung - Beitragssatzung - Rückwirkung - Verjährungsfrist - Zustand der Unfertigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1978, 133
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Eine Beitragssatzung darf in der Regel rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen; die (landesrechtliche) Verjährungsfrist gibt für eine zeitliche Begrenzung der Rückwirkung nichts her (im Anschluß an das Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 BBauG § 132 Nr. 20).

    Ein Vertrauen darauf, daß eine Erschließungsbeitragssatzung den Vorschriften des Bundesbaugesetzes nicht entspricht und deswegen gegebenenfalls ganz oder teilweise ungültig ist - dies mit der Folge, daß ein Beitrag nicht oder nur teilweise erhoben werden kann -, ist aber nach der Rechtsprechung des Senats nicht schützenswert (Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 mwN).

    Diese Klärung ist jedoch zwischenzeitlich in dem Sinne erreicht, daß das Rechtsinstitut der Verjährung für die zeitliche Grenze der Rückwirkung nichts herzugeben vermag (Urteile des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - a.a.O. und vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84.44 [bis 92.74] - aaO); auf diese Entscheidungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen:.

    Ist demgemäß das rückwirkende Inkrafttreten der EBS 1974 auf den 1. Januar 1968 nicht zu beanstanden, so erfaßt diese Satzung auch den Heranziehungsbescheid vom 5. August 1970, allerdings ohne sich auf die bereits nach den Herstellungsmerkmalen der EBS 1961 eingetretene "endgültige Herstellung" der Straße auszuwirken; im übrigen aber hätte die rückwirkende Satzung sonstige etwaige Mängel des Heranziehungsbescheides heilen können (Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - aaO).

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Die Einrichtung einer Beleuchtung muß in der Ortssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage festgelegt sein, wenn für die Beleuchtung Beiträge erhoben werden sollen (im Anschluß an das Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 ).

    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach betont, daß die Unbestimmtheit der Bezeichnung der "etwa vorgesehenen Beleuchtung" als Herstellungsmerkmal nur zur Folge hat, daß die Gemeinde Kosten für die Beleuchtung nicht erheben darf (Urteile des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG 4 C 15.71 - BVerwGE 40, 177 und vom 13. Juni 1973 - BVerwG 4 C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13).

    Für weniger wichtige Teile einer Erschließungsanlage - zB Gehwege oder Radwege, Parkstreifen oder Grünstreifen - können zwar Herstellungsmerkmale festgelegt werden, doch muß dies nicht geschehen (Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG 4 C 15.71 - aaO).

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Durch eine rückwirkende Änderung der Herstellungsmerkmale kann eine endgültig hergestellte Erschließungsanlage nicht in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt werden (im Anschluß an das Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18).

    Ist eine Erschließungsanlage den - rechtsgültigen - Herstellungsmerkmalen entsprechend ausgebaut und ist deshalb gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG die Beitragsforderung - voll ausgebildet - entstanden, so kann in diesen Rechtszustand eine rückwirkende Änderung der Herstellungsmerkmale wegen des Grundsatzes, daß die Beitragspflicht nur einmal entstehen kann, nicht eingreifen; die nach Maßgabe der bisherigen Herstellungsmerkmale hergestellte Erschließungsanlage kann also dadurch nicht in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt werden (Urteil des Senats vom 13. Mai 1977 - BVerwG 4 C 82.74 - UA S 19).

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 76.73

    Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Daß im Hinblick auf § 128 Abs. 1 Nr. 1 BBauG für Grunderwerbskosten etwas anderes gilt, als für die Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG, daß also Grunderwerbskosten, die bis zur endgültigen Straßenherstellung entstanden sind, selbst dann bei der Beitragserhebung berücksichtigt werden können, wenn der Grunderwerb in der Satzung nicht als Herstellungsmerkmal festgelegt ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG 4 C 76.73 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 17 S. 1 [2/3]) näher dargelegt.
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Da dem Berufungsurteil aus der Sicht des Bundesrechts auch sonstige Bedenken nicht entgegenstehen - das gilt sowohl hinsichtlich der auf der Anwendung von irrevisiblem Landesrecht beruhenden Ausführungen darüber, daß die in Rede stehende Straße vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes nicht endgültig hergestellt war, als auch hinsichtlich der Ausführungen zu § 125 Abs. 2 BBaug (vgl. dazu Urteil des Senats vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 58.74 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 11 [S. 13] mwN) -, ist die Revision zurückzuweisen.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Daß sich auf diese Weise die Heranziehung bezüglich unterschiedlicher Berechnungselemente nach zwei Satzungen richten kann, ist dabei unschädlich (vgl. Urteil des Senats vom 22. August 1975 - BVerwG 4 C 11.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    In seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 134.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7) hat der Senat allerdings angedeutet, daß der Rückwirkung eine zeitliche Grenze gesetzt sein könne.
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Diesen Anforderungen wird eine Formulierung nicht gerecht, der - wie hier - nicht entnommen werden kann, ob die Beleuchtung Herstellungsmerkmal ist oder nicht (so schon Urteil des Senats vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 104.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 5).
  • BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71

    Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75
    Der Senat hat jedoch bereits mehrfach betont, daß die Unbestimmtheit der Bezeichnung der "etwa vorgesehenen Beleuchtung" als Herstellungsmerkmal nur zur Folge hat, daß die Gemeinde Kosten für die Beleuchtung nicht erheben darf (Urteile des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG 4 C 15.71 - BVerwGE 40, 177 und vom 13. Juni 1973 - BVerwG 4 C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Eine solche Regelung ist zu unbestimmt und damit unwirksam,da sie es den Anliegern nicht ermöglicht, sich durch einen Vergleich zwischen dem tatsächlich erreichten Ausbauzustand und den Angaben in der Satzung ein eigenes Urteil darüber zu bilden, ob die Erschließungsanlage der Merkmalsregelung entsprechend endgültig hergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1977 - IV C 55.75 -, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25; BVerwG, Urteil vom 06. September 1968 - IV C 96.66 -, BVerwGE 30, 207).

    Da es somit an einer hinreichend bestimmten Regelung über die endgültige Herstellung nicht nur bezüglich untergeordneter Merkmale, sondern hinsichtlich der Fahrbahn als eines wesentlichen Bestandteils der Erschließungsanlagen fehlte, war § 10 Abs. 1 EBS 1963 insgesamt unwirksam (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1977, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 11 Rn. 57).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Bei einer solchen Formulierung - "etwa vorgesehene Beleuchtung" - fehlt eine eindeutige Erklärung, ob oder ob nicht oder unter welchen Voraussetzungen die Beleuchtungsanlage ein Merkmal der endgültigen Herstellung ist (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 11 Rn. 62; BVerwG, Urteil vom 2.12.1977 - IV C 55.75 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 85.76

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Daraus folgt jedoch nicht die Ungültigkeit der Regelung der Herstellungsmerkmale insgesamt, sondern nur, daß die Beleuchtung in der betreffenden Gemeinde nicht zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlagen gehört und daher die insoweit entstandenen Kosten nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gemäß § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG zählen (im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1977 - BVerwG IV C 55.75 Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25).

    Die Parteien sind auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1977 - BVerwG 4 C 82.74 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18) und vom 2. Dezember 1977 - BVerwG 4 C 55.75 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25) hingewiesen worden.

    Das hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 2. Dezember 1977 - BVerwG 4 C 55.75 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25) näher begründet, worauf hier Bezug genommen wird.

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auf diese Weise kann der auf eine ungültige Erschließungsbeitragssatzung gestützte und somit rechtswidrige Beitragsbescheid im allgemeinen nachträglich geheilt werden, wenn eine neue, gültige Satzung Rückwirkung auf den Zeitpunkt erlangt, in dem der Bescheid erlassen worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 mwN; zuletzt: Urteil vom 2. Dezember 1977 - BVerwG 4 C 55.75 -).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts schon wiederholt entschieden (so Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 124.63 - BVerwGE 18, 102 im Zusammenhang mit Fragen der Verjährung; Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 zur Frage der Bestandskraft früherer Beitragsbescheide; Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 zur Bemessung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und Urteil vom 2. Dezember 1977 - BVerwG 4 C 55.75 - zu den maßgebenden satzungsrechtlichen Merkmalen der endgültigen Herstellung).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

    Diese Vorschrift ist jedoch mangels Bestimmtheit nichtig mit der Folge, dass die Beleuchtung kein (rechtsgültiges) Herstellungsmerkmal ist und deren Kosten nicht in den Erschließungsbeitrag einfließen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.12.1977 - IV C 55.75 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 25; Driehaus, a.a.O., § 11 Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 19.09.2018 - 5 A 375/17

    Erschließungsbeitragsbescheid, Fertigstellung, technisches Ausbauprogramm,

    Selbst wenn die bisher festgelegten Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage rückwirkend geändert werden, wird eine nach den bisherigen Herstellungsmerkmalen bereits fertige Erschließungsanlage dadurch nicht wieder in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt (BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 1977 - IV C 55.75 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Soweit in dem angefochtenen Urteil ausgeführt ist, die Beitragsforderung der Beklagten sei noch nicht verjährt, handelt es sich ebenfalls um die Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts; denn die Frage der Verjährung von Beitragsforderungen richtet sich nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften der Länder (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 84 - 92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 und vom 2. Dezember 1977 - BVerwG IV C 55.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25).
  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91

    Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die

    Die Klägerin kann ihre Rechtsauffassung auch nicht auf die Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur rückwirkenden Ersetzung einer ungültigen Beitrags- oder Erschließungsbeitragssatzung stützen (BVerwG, VerwRspr 29, 968, 971 f; BVerwG, Buchholz 406.11 § 132 Bundesbaugesetz (BBauG) Nr. 26; BVerwG, DVBl 1970, 835; BVerwG, DÖV 1980, 341 mzN und DÖV 1976, 855 sowie BVerwG, DVBl 1989, 678, 679).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

    Diese Unbestimmtheit fuhrt allerdings nicht kraft Bundesrechts zur Unwirksamkeit der gesamten Merkmalsregelung, sondern nur dazu, daß die Gemeinde u.U. die Kosten für die Beleuchtung nicht in den beitragsfähigen Aufwand einbeziehen kann (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1977 - BVerwG IV C 55.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25 S. 20 [21] = KStZ 1979, 129).
  • OVG Sachsen, 18.04.2018 - 5 A 92/15

    Erschließungsbeitrag; Übergangsregelung; selbstständige Erschließungsanlage;

    Auch dann wird eine nach den bisherigen Herstellungsmerkmalen bereits fertige Erschließungsanlage nicht wieder in den Zustand der Unfertigkeit zurückversetzt (BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 1977 - IV C 55.75 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 7.81

    "sonst vorgesehene Ausführung" als Merkmal des Ausbauprogramms -

  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

  • BVerwG, 15.12.1978 - 7 C 3.78

    Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot - Rückwirkende gebührenrechtliche Regelung -

  • VG Koblenz, 31.01.2011 - 4 K 938/10

    Eine für gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 3 A 5623/00

    Erschließungsbeitragsrecht: Vertrauensschutz auf Nichterhebung von

  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 6 ZB 09.1573

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; beitragsfähiger

  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

  • VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog.

  • BVerwG, 23.07.1979 - 4 C 46.79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VG Augsburg, 22.04.2021 - Au 2 K 20.946

    Erstattung von entgangenen Straßenausbaubeiträgen wegen Gesetzesänderung

  • VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - ehemalige Ortsverbindungsstraße

  • VG Neustadt, 07.11.2014 - 4 K 478/14

    Erschließungsbeitrag -Zeitpunkt der Beurteilung eines Widerspruchsbescheids -

  • BVerwG, 19.06.1979 - 7 B 131.79

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

  • VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213

    Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 2 K 20.2123

    Erschließungsbeitragsrecht, Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung der

  • VG Neustadt, 11.09.2020 - 4 K 1381/19

    Erschließungsbeitragserhebung für eine Anbaustraße; endgültige Herstellung;

  • VG Augsburg, 28.04.2022 - Au 2 K 21.1089

    Straßenausbaubeitragsrecht, Anspruch auf Erstattung entgangener

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